„Die Welt ist eine Bühne“ – damit wirbt die GVL und macht gleichzeitig klar, für wen sie da ist: für ausübende Künstler, Hersteller und Veranstalter. Damit ist die Gesellschaft gerade für Schauspieler, Sprecher, Regisseure und Musiker höchst interessant und wichtig. In dem die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, kurz GVL, die Welt nämlich als Bühne betrachtet, von der aus künstlerische Produktionen gesendet werden, kümmert sie sich um die sogenannten Zweitverwertungsrechte der Sendungen. Und die bringen bares Geld.
Bis zum 31.03.2017 kann man nachträglich noch alle Produktionen der Jahre 2010-2012 melden und wird dafür vergütet. Auch TV-Werbung kann man seit Neuestem angeben und seit dem 1. Februar 2017 stehen für Schauspieler auch Kino- und Fernsehdokumentarfilme zur Meldung zur Verfügung!
Was bedeutet das genau?
Zählt man zu einer von der GVL vertretenen künstlerischen Gruppe, kann man kostenlos Mitglied werden und alle Mitwirkungen an ausgestrahlten Produktionen anmelden. Die GVL zieht hierfür auf der Basis der von ihr aufgestellten Tarife und abgeschlossenen Verträge die gesetzlichen Vergütungsansprüche ein und verteilt sie an ihre Berechtigten. Vergütungsberechtigt sind eine Vielzahl an künstlerischen Gruppen: Dirigenten, Instrumentalisten und Musiker (Solisten, Bandmusiker, Orchestermitwirkende und Studiomusiker), künstlerische Produzenten, Sprecher und Erzähler, Videoclipregisseure und Videoclipproduzenten, Solo- und Chorsänger, Schauspieler, Stuntmen und Stuntplayer, Synchronschauspieler und Synchronsprecher, Tänzer, Tonträgerhersteller und Labels, Veranstalter sowie Wort- und Synchronregisseure.
„Seit 1959 vertreten wir Künstler, Hersteller und Veranstalter in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte und setzen uns mit Seriosität und Leidenschaft ein, damit diese die ihnen zustehenden Erlöse aus der Verwertung ihrer Leistungen erhalten. Dabei sind wir Vermittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern. Ohne die GVL als Verwertungsgesellschaft müssten Radio- und Fernsehsender ebenso wie jede Gaststätte oder Diskothek, die Musik- oder audiovisuelle Produktionen nutzen möchten, sich ganz konkret mit den an einer Produktion beteiligten Künstlern und den entsprechenden Produzenten einigen, ob sie diese Produktion verwenden dürfen. Umgekehrt müsste jeder Berechtigte für den Erhalt seiner Vergütung Sorge tragen. Wir von der GVL sorgen stattdessen dafür, dass es bei uns für beide Seiten – sowohl Rechteinhaber als auch Rechtenutzer – den so genanntem „One-Stop-Shop“ gibt. Wir lizenzieren das Weltrepertoire an die Rechtenutzer und erhalten dafür Einnahmen, die wir an die Rechteinhaber ausschütten.“
Wie funktionieren die Ausschüttungen?
Je nach Art der Mitwirkung, nach Sendedauer, nach Größe des Senders, nach Art der Produktion, wird die Vergütung nach einem genauen Schlüssel berechnet, der vom Beirat jedes Jahr neu festgelegt wird. So wird die Mitwirkung an Produktionen unter 40 Minuten, bei einer Serie beispielsweise, pauschal vergütet. Bei Spielfilmen richtet sich der Schlüssel wiederum nach den Drehtagen oder den Takes der Synchronsprecher. Für die meisten Produktionsarten nimmt die GVL auch eine Staffelung der Vergütung je nach Wiederholungszahl vor. Bei der Erstausstrahlung und den folgenden drei Ausstrahlungen werden meistens 100% des Satzes bezahlt, für die weiteren sechs Ausstrahlungen 50% und ab der zehnten Ausstrahlung noch 10%. Ausgenommen von der Wiederholungs-Staffelung sind Werbung und Jingles.
Die Ausschüttung erfolgt einmal im Jahr, in der Regel im September des folgenden Jahres. Alle Meldungen des Vorjahres müssen hierfür bis zum 31.03 des nächsten Jahres gemacht worden sein. Kurz um: die Meldungen für 2016 müssen bis Ende März 2017 gemacht sein. Und für 2010-2012 auch!
Wie melde ich eine Produktion an?
Bevor man Produktionen melden kann, muss man sich zunächst bei der GVL registrieren. Dafür kann man sich auf der Homepage den „Wahrnehmungsvertrag für ausübende Künstlerinnen und Künstler“ herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die GVL schicken. Mit dem Wahrnehmungsvertrag registriert man sich gleichzeitig für das Onlineportal www.artsys.gvl.de und erhält automatisch die Zugangsdaten sowie die persönliche Vertragsnummer. Auf dem Portal kann man dann die Produktionen eintragen. Die Meldung ist produktionsorientiert, das heißt, in der Detailansicht wird nach dem Ausstrahlungstitel, dem genauen Datum und Sender gefragt. Alle etwaigen Wiederholungen ermittelt das System eigenständig. Diese müssen also nicht erneut gemeldet werden.
Da der Bereich TV-Werbung gerade neu entstanden ist, sind möglicherweise noch nicht alle Firmen registriert. Sollte eine Werbung nicht eingetragen werden können, soll man sich bei der GVL melden und sie prüfen es.
It`s the final countdown – Ende März ist bald!