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GROSSE KOALITION – GROSSE ENTTÄUSCHUNG – GROSSZÜGIG UMDENKEN

Am letzten Donnerstag (2. Juni) wurde im Bundestag im Windschatten des sogenannten Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes (AWStG) die Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte bis zum 31. Juli 2018 verlängert – ohne die im Koalitionsvertrag versprochenen Anpassungen an die Erwerbsbiografie der Kulturschaffenden vorzunehmen. Damit bleibt die Wirkungslosigkeit der Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode festgeschrieben.